BENUTZUNGSORDNUNG


  1. Die Schul- und Gemeindebibliothek ist öffentlich und steht allen zur Verfügung.
  2. Die Bibliothek ist an 5 Tagen pro Woche geöffnet.
  3. An allgemeinen Feiertagen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Bibliothek geschlossen.
  4. An schulfreien Tagen (Kapitel, Weiterbildung etc.) ist die Bibliothek gemäss Öffnungszeiten offen.
  5. Während den Schulferien ist die Bibliothek einmal pro Woche offen, siehe Öffnungszeiten
  6. Erwachsene und Lehrlinge bezahlen einen Jahresbeitrag. Kinder und SchülerInnen (Kantonsschule und 10. Schuljahr) können die Bibliothek gratis nutzen.
  7. Der Benutzerausweis ist persönlich und berechtigt zur Ausleihe einer unbeschränkten Anzahl Medien. Der Benutzerausweis soll zur Ausleihe mitgebracht werden.
  8. Bücher/Medien können nur auf den eigenen Benutzerausweis, bzw. auf die Benutzernummer ausgeliehen werden. CD-ROMs und DVDs können auch im Beisein eines Elternteils nicht an Kinder (Primarschüler) ausgeliehen werden.
  9. Gleichzeitig können bis zu 10 Medien ausgeliehen werden, davon
    für Kinder: max. 3 Kassetten/Hörbücher
    für Sekundarschüler:max. total 3 DVDs/CD-ROMs
    für Erwachsene:max. je 3 DVDs/CD-ROMs
    für Familienkarten:keine Einschränkungen in der Anzahl Medien
    Doppel- (oder mehr) CD-ROMs/DVDs gelten als ein Medium.
  10. DVDs und CD-ROMs werden grundsätzlich nur an Erwachsene oder Jugendliche ab 1. Sekundarstufe ausgeliehen. DVDs mit einer Altersempfehlung ab 16 Jahren oder höher werden nur an Erwachsene oder gegen einen gültigen Ausweis (ID, Pass) ausgeliehen.
  11. Kassetten sind vor der Rückgabe zurück zu spulen.
  12. Für Beschädigungen an Abspielgeräten für DVDs, CDs und CD-ROMS kann keine Haftung übernommen werden.
  13. Bereits ausgeliehene Medien können reserviert werden.
  14. Ausleihfristen:
    Bücher, Hörbücher, Spiele, Karten, Comics:4 Wochen
    Zeitschriften, Kassetten, CD-ROMs: 2 Wochen
    DVDs1 Woche
  15. Nach Ablauf der Ausleihfrist wird gebührenpflichtig gemahnt. Die Mahnungen werden per Post oder E-Mail verschickt.
  16. Zurückgebrachte, gemahnte Medien werden erst als Rücknahme im Computer verbucht, wenn die Gebühren bezahlt sind. 2. und 3. Mahnungen sind möglich.
  17. Werden Mahnungen für zurückgebrachte Medien nicht bezahlt, können die Benutzer vorübergehend (bis erfolgte Bezahlung) gesperrt werden.
  18. Ausleihsperren werden bei grober oder wiederholter Verletzung der Benutzerordnung schriftlich und mit Einsprachefrist mitgeteilt. Gegen die Ausleihsperre kann innert 10 Tagen seit der Mitteilung bei der Schulpflege Hittnau, Ausschuss Infrastruktur/Dienste, schriftlich Einsprache erhoben werden.
  19. Die Ausleihfrist kann verlängert werden. Auch telefonische Verlängerungen sind möglich.
  20. Die ausgeliehenen Medien müssen geschützt transportiert und sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten (siehe Gebührenordnung).
  21. Für verlorene oder kaputte Benutzerausweise, resp. deren Ersatz wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe Gebührenordnung).
  22. Die Benutzungs- und Gebührenordnung, sowie die aktuellen Öffnungszeiten werden an alle neuen BenutzerInnen verteilt. Zudem ist die Benutzungsordnung in der Bibliothek gut sichtbar aufgehängt. Die Benutzungsordung kann jederzeit verlangt werden.
  23. Medienwünsche werden gerne (ohne Verpflichtung) entgegengenommen. Für Medienwünsche können entsprechende Formulare an der Ausleihtheke bezogen werden.
  24. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Bibliotheksleitung.
  25. Sollten Probleme nicht gelöst werden können, entscheidet die Schulpflege (Ausschuss Infrastruktur/Dienste).


Für die Bibliothekskommission
Cristina Märki-Cucciniello
Bibliotheksleiterin

Stand März 2010